Die Geländerhöhe ist das Maß zwischen Belagsoberkante und Oberkante des Handlaufs. Die Landesbauordnungen geben Mindesthöhen in Abhängigkeit von der Absturzhöhe vor: In der Regel gelten mindestens 90 cm bis zu einer Absturzhöhe von 12 m und mindestens 110 cm darüber; in Arbeitsstätten sind häufig mindestens 100 cm gefordert. Die Geländerhöhe ist sicherheitsrelevant und nicht frei wählbar. Bei auflastgehaltenen Systemen wie dem Panorama-Terrassenkit lässt sich die Höhe bauseitig auf das jeweils erforderliche Maß einstellen.
Typische Einsatzbereiche sind Dachterrassen, Balkone und erhöhte Terrassen. Als Vorteile sind hervorzuheben: Klar geregelt und planbar. Bei Planung und Auswahl sollte man im Blick behalten: regionale Unterschiede beachten. Für ein dauerhaftes Ergebnis gilt es, typische Fehlerquellen zu vermeiden, etwa: Höhe unterschritten und Absturzhöhe falsch eingeschätzt.




























